Häufige Fragen: Behandlungsfehler?
FAQ - Für Patienten & Geschädigte und für Ärzte, Kliniken & Pflegeberufe
Wann brauche ich eine rechtliche Beratung im Medizinrecht?
Wenn Sie als Patient Fragen zu einer medizinischen Behandlung haben, etwa bei mutmaßlichen Behandlungsfehlern, oder wenn Sie als Ärztin, Arzt oder Pflegekraft mit zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, ist die fachkundige Beratung der erste Schritt, Ihre Rechte zu wahren.
Vertreten Sie Patienten oder die Behandlerseite?
In meiner Kanzlei berate und vertrete ich Patienten und Ärzte niemals im selben Fall (Meidung von Interessenkollisionen gemäß § 43a Abs. 4 BRAO). Diese bewusste Entscheidung für den Perspektivwechsel ermöglicht es mir, die Argumentationsketten der jeweiligen Gegenseite frühzeitig vorweg zu nehmen. Ich weiß, wie Versicherungen regulieren und die Behandlerseite dokumentiert. Ich kann Mandate auf beiden Seiten fachkundig zum Erfolg führen.
Welche Rolle spielt Ihre Dozententätigkeit für mein Mandat?
Als Dozentin schule ich medizinisches Fachpersonal. Auch diese Tätigkeit gewährleistet stets die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der medizinischen Leitlinien. Das Wissen um den aktuellen "Facharztstandard" ist die Grundlage für jede erfolgreiche Haftungsprüfung (Zivilrecht) oder Verteidigung (Strafrecht).
FAQ - Für Patienten & Geschädigte
Wie kann ich prüfen lassen, ob bei einer Behandlung ein Fehler passiert ist?
Ich fordere die Behandlungsunterlagen an, prüfe diese medizinrechtlich, ziehe ggf. Gutachten hinzu und bespreche mit Ihnen, ob Ansprüche bestehen - sachlich, ruhig und klar.
Wie finde ich heraus, ob ein Behandlungsfehler vorliegt?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt vom medizinischen Standard abweicht und dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht.
Dies kann durch ein ärztliches Sachverständigengutachten festgestellt werden.
Wie erkennen Sie juristisch den Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler ist juristisch die Abweichung vom geltenden Facharztstandard im Zeitpunkt der Behandlung. Als Fachanwältin für Medizinrecht analysiere ich Ihre Patientenakte eingehend beispielsweise auf Missachtung der Leitlinien, Dokumentationslücken und Aufklärungsfehler. Diese Gesichtspunkte sind der entscheidende Ansatzpunkt für die Durchsetzung der materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche (immateriell: Schmerzensgeld).
Ein Behandlungsfehler liegt auch vor, wenn beispielsweise die Aufklärung fehlerhafte/unzureichend/zu spät erfolgt ist.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor bei dem besonders schweren, eindeutig unvertretbaren Verstoß innerhalb eines beliebigen Fehlertyps, also wenn der Arzt elementare medizinische Standards missachtet (z.B. Verwechslung der Körperseite bei der OP).
Muss ich den Behandlungsfehler beweisen?
Grundsätzlich obliegt dem Patienten die sog. Beweislast.
Wie kann ich den Behandlungsfehler beweisen?
Der Nachweis eines Behandlungsfehlers erfolgt in der Regel durch:
- Sachverständigengutachten (ärztliche Sachverständige prüfen den Fall)
- Patientenakte (Dokumentation der Behandlung)
- Zeugenaussagen (z.B. Angehörige, Pflegepersonal)
Wann liegt die Beweislast bei der Behandlerseite?
Bei groben Behandlungsfehlern (§ 630h Abs. 5 BGB) kehrt sich die Beweislast um (Beweislastumkehr).
Der Arzt hat zu beweisen, dass der Gesundheitsschaden auch ohne den Fehler eingetreten wäre.
Auch bei oder Dokumentationsmängeln (§ 630h Abs. 3 BGB) kehrt sich die Beweislast um.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630h.html
Schmerzensgeld: Welche Summen sind realistisch?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von zahlreichen Voraussetzungen abhängig, u.a. von der Schwere und der Dauer des Gesundheitsschadens bzw. der Verletzungen.
Die Rechtsprechung hat umfangreiche einheitliche Kriterien herausgestellt, die immer im Einzelfall zu prüfen sind.
Es würde den hier gegebenen Rahmen sprengen, sämtliche Einzelheiten darzustellen.
Wieviel kostet ein Arzthaftungsverfahren?
Bei einem Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Die rechtliche Grundlage bildet das Patientenrechtegesetz (§§ 630a ff. BGB).
Die Höhe des Schadensersatzes ist abhängig vom Gegenstandswert (außergerichtlich) oder Streitwert (gerichtlich), also von dem einzelnen (Gesundheits-)Schaden, den Sie erlitten haben.
Wer trägt die Kosten für ein medizinisches Gutachten?
Im Arzthaftungsrecht sind Gutachten oft der Schlüssel zum Erfolg. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese meist die Kosten. Für gesetzlich Versicherte gibt es zudem die Möglichkeit über den Medizinischen Dienst (MD). Ich erkläre Ihnen bereits bei der Erstberatung die Kostenstruktur und Finanzierungsmöglichkeiten.
Wie prüfen Sie medizinische Gutachten?
Ich prüfe Gutachten u.a. auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Stimmigkeit.
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem Sie von dem Schaden und dem Behandlungsfehler Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB).
Ohne Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach 30 Jahren ab dem Behandlungstermin.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
Wichtig: Je früher Sie handeln, desto besser können Beweise gesichert werden.
Habe ich das Recht auf freie Arztwahl?
Ja. Und Sie haben Anspruch auf eine Zweitmeinung. Beispielsweise wenn Sie unsicher sind, ob der Arzt die richtige Diagnose gestellt hat
FAQ - Für Ärzte, Kliniken & Pflegeberufe
Was ist der erste Schritt bei einem Vorwurf des Behandlungsfehlers?
Bewahren Sie Ruhe. Unterlassen Sie jede Stellungnahme gegenüber dem Patienten oder dessen Anwalt ohne Rücksprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung oder Ihrem Rechtsbeistand. Eine lückenlose Dokumentationsprüfung ist oberste Priorität. Ich unterstütze Sie dabei, den Sachverhalt medizinisch-juristisch aufzuarbeiten, um unberechtigte Ansprüche frühzeitig abzuwehren.
Wie schütze ich mich gegen strafrechtliche Ermittlungen im Dienst?
Strafrechtliche Ermittlungen (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) sind hochsensibel. Hier greift die Doppelqualifikation als Fachanwältin für Strafrecht und Medizinrecht. Ziel ist die diskrete Klärung im Ermittlungsverfahren, um eine öffentliche Hauptverhandlung und damit einhergehende Schäden im Ansehen sowie berufsrechtliche Konsequenzen (Approbationsrisiko) zu meiden.
Individuellen Beratungstermin abstimmen:
Kanzlei
+49 3764 171008
Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht