Arzthaftung - Ärzte & Kliniken bundesweit - Fachanwältin Medizinrecht

Arzthaftung unter dem Blickwinkel des Zivilrechts

Das Arzthaftungsrecht unterliegt einem stetigen Wandel.
Nicht jeder Vorwurf ist haftungsrechtlich relevant.
Ich prüfe u.a. die Einhaltung des Facharztstandards, Dokumentation, Aufklärung und Kausalität kritisch - anstatt moralisch zu bewerten.
Ziel ist die rechtliche Klärung statt Eskalation.

Ärztinnen und Ärzte haben - neben der Aufgabe, "der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung" zu dienen (§ 1 MBO-Ä (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte)) - weitere Pflichten zu erfüllen, beispielsweise Aufklärung - Behandlung - Delegation - Dokumentation - Organisation.
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/recht/berufsrecht
Der Umfang dieser zahlreichen Pflichten wird durch die Rechtsprechung bestimmt.
Fortlaufend ergehen neue Urteile, die die bestehenden Pflichten teilweise einschränken, teilweise erweitern, teilweise präzisieren.
Stets ist der Einzelfall maßgeblich und eine gewissenhafte Prüfung erforderlich.

Hat die Behandlerseite fehlerhaft gehandelt?

Fragen Sie sich als Behandler:
"Habe ich die Patientin/den Patienten nach dem Facharztstandard behandelt?"
"Habe ich die Patientin/den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt?"
"Habe ich die Behandlung vollständig dokumentiert?"
Lautet die Antwort 3x "Ja!“ ist ein Behandlungsfehler ausgeschlossen.
Sind sich Ärztin/Arzt und Patientin/Patient uneinig über die Frage, ob ein ärztlicher (Behandlungs)Fehler vorliegt, ist anwaltliche Hilfe zur Lösung des rechtlichen Konflikts erforderlich.
Vorgeworfene Behandlungsfehler gehen oft mit strafrechtlichen Gesichtspunkten einher.

Für Ärzte, Kliniken und Pflege - Existenzschutz & Verteidigung
Besteht tatsächlich ein haftungs- oder strafrechtliches Risiko - oder wird es überschätzt?
Ein Haftungsvorwurf oder ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedroht Ihr Vermögen, Ihre berufliche Existenz und Ihr Ansehen. Ich kenne den klinischen Alltag und schütze Sie vor unberechtigten Angriffen.
Haftungsabwehr
Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche mit medizinischem Sachverstand.
Medizinstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen wie fahrlässiger Körperverletzung.
Präventive Beratung
Dokumentations-Check zur Meidung von Haftungsfallen.

Wirtschaftliche Aufklärung bei IGeL-Leistungen

Häufig zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Behandlungen nur in begrenztem Umfang. Zusätzliche Leistungen - sog. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) - hat der Patient selbst zu bezahlen. Sofern Ärzte bei gesetzlich versicherten Patienten diese zusätzlichen Leistungen erbringen besteht die  Pflicht, den Patienten vor der Behandlung u.a. darüber aufzuklären, dass es sich um zusätzliche Leistungen handelt, für die der Patient finanziell einzustehen hat.


Vorwurf Behandlungsfehler:
Kanzlei
+49 3764 171008



Vorbeugen - das bedeutet vorausschauend handeln

Die Seite der ärztlichen und nichtärztlichen Behandler beauftragt mich mit dem oft unterschätzen Bereich der Prävention.
Ich schule ärztliches und nichtärztliches Personal in rechtlich relevanten Bereichen (Risk-Management).
Prävention statt Konfrontation!

Arzt - Patient und missglückte Kommunikation

Miteinander reden.
Richtig.
Lösungsorientiert.
Tetralemma

Strafverteidigung & Medizinstrafrecht

Hier finden Sie ergänzende Informationen zum Strafverfahren und Arztstrafrecht.

Den nächsten Schritt gehen: So nehmen Sie Kontakt auf

Ein rechtliches Problem im Medizin- oder Strafrecht löst sich selten durch Abwarten. Je früher eine fundierte Strategie steht, desto größer ist der Handlungsspielraum.
Ich biete Ihnen sachliche Ersteinschätzung und eingehende Beratung zu den weiteren Erfolgsaussichten.





Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht

 
 
 
 
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