Patient & Behandlungsfehler - Fachanwalt Medizinrecht Meerane

Arzthaftung & Patientenrechte

Nicht jeder schlechte Ausgang einer Behandlung begründet eine Haftung. Ich prüfe sorgfältig, ob rechtlich durchsetzbare Ansprüche bestehen. Und ich setze Ihre Ansprüche zielgerichtet durch. Ich sage Ihnen auch wenn Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

Fragen Sie sich als Patientin/Patient:
"Wurde ich nach dem Facharztstandard behandelt?"
"Bin ich ordnungsgemäß aufgeklärt worden?"
"Wurde die Behandlung vollständig dokumentiert?"
Lautet die Antwort 3x "Ja!" ist ein Behandlungsfehler ausgeschlossen.
Sind sich Ärztin/Arzt und Patientin/Patient uneinig über die Frage, ob ein ärztlicher (Behandlungs)Fehler vorliegt, ist anwaltliche Hilfe zur Lösung des rechtlichen Konflikts erforderlich.

Wichtig: Je früher Sie handeln, desto besser können Beweise gesichert werden.

Häufige Behandlungsfehler - Ansprüche der Patienten

Sofern Patientinnen oder Patienten der Ansicht sind, ärztlich fehlerhaft behandelt oder/und fehlerhaft/unzureichend aufgeklärt worden zu sein, können Ärzte aufgrund der Missachtung dieser Pflichten mit nachstehend beispielhaft aufgeführten Vorwürfen konfrontiert werden:
- Aufklärungsfehler
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Delegationsfehler
- Dokumentationsfehler, Dokumentationsmängel
- Organisationsfehler
- Therapiefehler
- unterlassene Befunderhebung
- Verstoß gegen (fach-)ärztliche Standards, Leitlinien, Richtlinien
- ...
und sich u.a. umfangreichen materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen.
Ihre Ansprüche: Schadensersatz materiell, Schadensersatz immateriell (Schmerzensgeld)

Für Patienten und Angehörige - Waffengleichheit bei Behandlungsfehlern

Ein medizinischer Vorfall ändert oft das ganze Leben. Gegenüber Kliniken und Versicherungen fühlen sich Betroffene oft machtlos. Ich schaffe Waffengleichheit.
Prüfung von Behandlungsfehlern
Gewissenhaftes Durcharbeiten Ihrer Patientenakte.
Durchsetzung von Schmerzensgeld
Taktische Verhandlung Ihrer Ansprüche.
Aufklärungsfehler
Prüfung, ob Sie rechtzeitig und umfassend über Risiken informiert wurden.


Behandlung rechtlich einordnen:
Kanzlei

+49 3764 171008


Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht

 
 
 
 
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