Ziele rechtlicher Schulungen für Ärzte & Pflege(fach)kräfte
Erfolg für Ärzte & Ärztinnen
Erfolgreich geschult ist, wer:
- Haftpflichtfälle frühzeitig erkennt
- Behandlungsfehler durch Aufklärung ausschließt
- Dokumentationslücken schließt (§ 630f BGB)
- wirtschaftliche Aufklärung bei IGeL-Leistungen richtig durchführt
- bei Prüfungen der KV rechtlich vorbereitet ist
Erfolg für Pflege(fach)kräfte
Erfolgreich geschult ist, wer:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen meidet
- Haftungsrisiken im Pflegealltag erkennt und Auswirkungen möglichst gering hält
- Patientenrechte (Aufklärung, Einsicht) kennt
- Dokumentation gesetzeskonform führen
Erfolg für Kliniken & Einrichtungen
Erfolgreich ist eine Schulung, wenn:
- Haftpflichtfälle reduziert werden (messbar!)
- Compliance-Anforderungen erfüllt sind
- Dokumentationsqualität steigt
- Team rechtlich sensibilisiert ist
- Kosten für Rechtsstreitigkeiten sinken
Messbarer und langfristiger Erfolg nach den Schulungen
Weniger Patientenbeschwerden.
Weniger Dokumentationsmängel.
Gestiegenes Rechtsbewusstsein im Team.
Kosten senken.
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Erworbene Erkenntnisse im Arbeitsalltag fehlerfrei anwenden
Themen der praxisnahen Schulungen und Vorträge (beispielhafte Aufzählung)
I. Finanzielle Seite oder: Zivilrechtliche Haftung
Im Medizinrecht (hier: Arzthaftungsrecht) sind unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten überwiegend folgende Bereiche von (haftungsrechtlicher) Bedeutung:
1. | Aufklärung (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung) |
2. | Bedeutung der Beweislast |
3. | Delegation |
4. | Dokumentation (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung) |
5. | Einsichtsrechte |
6. | Einwilligung |
7. | Freiheitsentziehende Maßnahmen (feM) in stationären Pflegeeinrichtungen |
8. | EXKURS: Freiheit statt freiheitsentziehende Maßnahmen! |
9. | Haftung der Ärztinnen und Ärzte, des Pflege(fach)personals, der Träger |
10. | Off-Label-Use |
11. | Organisation und Patientensicherheit |
12. | Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügung) |
II. Strafrechtliche Gesichtspunkte
Im Medizinstrafrecht sind hauptsächlich die nachfolgend aufgeführten Straftatbestände praxisrelevant:
1. | (Abrechnungs)Betrug |
2. | Fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung (mit Todesfolge) |
3. | Fahrlässige und vorsätzliche Tötung |
4. | Freiheitsberaubung |
5. | Missachtung der Schweigepflicht |
6. | Misshandlung von Schutzbefohlenen |
7. | Patientenverfügung und "Sterbehilfe" |
8. | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung |
9. | Unterlassene Hilfeleistung |
10. | Urkundenfälschung |
11. | Wenn der Staatsanwalt klingelt |
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Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht