Ziele rechtlicher Schulungen für Ärzte & Pflege(fach)kräfte

Erfolg für Ärzte & Ärztinnen

Erfolgreich geschult ist, wer:
- Haftpflichtfälle frühzeitig erkennt
- Behandlungsfehler durch Aufklärung ausschließt
- Dokumentationslücken schließt (§ 630f BGB)
- wirtschaftliche Aufklärung bei IGeL-Leistungen richtig durchführt
- bei Prüfungen der KV rechtlich vorbereitet ist

Erfolg für Pflege(fach)kräfte

Erfolgreich geschult ist, wer:
- Freiheitsentziehende Maßnahmen meidet
- Haftungsrisiken im Pflegealltag erkennt und Auswirkungen möglichst gering hält
- Patientenrechte (Aufklärung, Einsicht) kennt
- Dokumentation gesetzeskonform führen

Erfolg für Kliniken & Einrichtungen

Erfolgreich ist eine Schulung, wenn:
- Haftpflichtfälle reduziert werden (messbar!)
- Compliance-Anforderungen erfüllt sind
- Dokumentationsqualität steigt
- Team rechtlich sensibilisiert ist
- Kosten für Rechtsstreitigkeiten sinken

Messbarer und langfristiger Erfolg nach den Schulungen

Weniger Patientenbeschwerden.
Weniger Dokumentationsmängel.
Gestiegenes Rechtsbewusstsein im Team.
Kosten senken. 


Praxisnahe Fortbildung buchen:
Kanzlei
+49 3764 171008
E-Mail
info@anjabp-recht.de



Erworbene Erkenntnisse im Arbeitsalltag fehlerfrei anwenden

Themen der praxisnahen Schulungen und Vorträge (beispielhafte Aufzählung)

I.  Finanzielle Seite oder: Zivilrechtliche Haftung

Im Medizinrecht (hier: Arzthaftungsrecht) sind unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten überwiegend folgende Bereiche von (haftungsrechtlicher) Bedeutung:

 1.

Aufklärung (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung)

 2.

Bedeutung der Beweislast

 3.

Delegation

 4.

Dokumentation (insbesondere unter dem Blickwinkel der Haftung)

 5.

Einsichtsrechte

 6.

Einwilligung

 7.

Freiheitsentziehende Maßnahmen (feM) in stationären Pflegeeinrichtungen

 8.

EXKURS: Freiheit statt freiheitsentziehende Maßnahmen!
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

 9.

Haftung der Ärztinnen und Ärzte, des Pflege(fach)personals, der Träger

10.

Off-Label-Use

11.

Organisation und Patientensicherheit

12.

Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügung)


II. Strafrechtliche Gesichtspunkte

Im Medizinstrafrecht sind hauptsächlich die nachfolgend aufgeführten Straftatbestände praxisrelevant:

 1.

(Abrechnungs)Betrug

 2.

Fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung (mit Todesfolge)

 3.

Fahrlässige und vorsätzliche Tötung

 4.

Freiheitsberaubung

 5.

Missachtung der Schweigepflicht

 6.

Misshandlung von Schutzbefohlenen

 7.

Patientenverfügung und "Sterbehilfe"

 8.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

 9.

Unterlassene Hilfeleistung

10.

Urkundenfälschung

11.

Wenn der Staatsanwalt klingelt

 


Anfragen/Anregungen? Ihre Vorstellungen:
Kanzlei
+49 3764 171008
E-Mail
info@anjabp-recht.de


Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht

 
 
 
 
E-Mail
Anruf