Betreuungsverfügung - ergänzende Kontrolle zur Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung als Ergänzung

Aufgrund Ihrer Vorsorgevollmacht wird die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht grundsätzlich unnötig.
Die Betreuungsverfügung ergänzt die Vorsorgevollmacht für Bereiche, bei denen eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG029700360

Sie legen fest:
Wer soll Betreuer werden?
Wer soll als Betreuer ausgeschlossen sein?
Welche Wünsche soll der Betreuer beachten?

Entscheidung des Betreuungsgerichts

Liegen beispielsweise die gesetzlich geregelten Fälle vor, in denen eine Betreuung vorgeschrieben ist, fehlt eine Vorsorgevollmacht oder ist die Vorsorgevollmacht fehlerhaft/unzureichend bzw. ist die Vorsorgevollmacht aufgrund von Gesetzesänderungen fehlerhaft/unzureichend geworden, wird bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer (oft eine fremde Person oder ein Verein) bestellt.
Dies ist unumgänglich.


Betreuungsverfügung errichten:
Kanzlei
+49 3764 171008



Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht

 
 
 
 
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