Vorsorgevollmachten - Unterschiedliche Regelungsbereiche

Umfassende Festlegungen treffen

Privater und finanzieller Bereich

Wer soll für Sie entscheiden?
In der Vorsorgevollmacht setzen Sie Ihre Freundesperson als Ihren Bevollmächtigten ein.
Sie erteilen der Freundesperson die Befugnis, für Sie rechtlich bindende Erklärungen abzugeben.
Die Freundesperson kann im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit sofort für Sie handeln.

Die Vollmacht hat sinnvollerweise folgende Inhalte:
Bereich der Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und der Fürsorge dienende Angelegenheiten und vermögensrechtlicher Bereich einschließlich Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten.
Die Vollmacht können Sie umfassend - also für alle - oder für einzelne Bereiche erteilen. 
Beispiel: Sie können Sie Entscheidungen z.B. über eine etwaige Heimunterbringung, Ihre Wohnungsauflösung, sowie freiheitsentziehende Maßnahmen (feM) und Ihre Vermögensverhältnisse regeln.
Außerdem können Sie die Vollmacht zeitlich beschränken oder über den Tod hinaus gelten lassen.
Beides har Vorteile und Nachteile.

Besondere Bedeutung kommt der Vorsorgevollmacht u.a. für die im Gesetz geregelten Fälle (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BGB) zu. Ehegatten sind nach derzeitiger Rechtslage nur unter dem Gesichtspunkt des Notvertretungsrechts (§ 1358 Abs. 3 Nr. 4 BGB) für die Dauer von maximal 6 Monaten befugt für den entscheidungsunfähigen Ehepartner zu entscheiden, wenn eine Vollmacht fehlt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1358.html

Fehlt die Vollmacht, ist nach Ablauf von 6 Monaten zwingend ein Betreuungsverfahren durchzuführen und die gerichtliche Bestellung einer (ggf. fremden) Person als Betreuer(in) erforderlich.
Dies ist zwingend.


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Kanzlei
+49 3764 171008



Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht

 
 
 
 
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