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Ich entscheide!
Statt: Andere entscheiden über mich.
Daher ist die rechtsgültige(!) Vorsorge entscheidend.


Mit der Patientenverfügung sorge ich dafür, dass das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht geachtet wird.

Wenn die Behandlerseite die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche und Forderungen missachtet, hat die Behandlerseite die rechtlichen Folgen zu tragen.

Denn die von mir bevollmächtigte Person, die mein uneingeschränktes Vertrauen hat, wird die Anordnungen meiner Patientenverfügung mit allen rechtlichen Mitteln durchsetzen.

Ich weiß:
Eine rechtsgültige Patientenverfügung setzt Bereitwilligkeit voraus:
Ich beschäftige mich mit einer Situation, die für mich unangenehm ist.

Eine rechtsgültige Patientenverfügung setzt Kenntnis voraus:
Was ist rechtlich möglich
Was soll sinnvollerweise angeordnet werden?
Was bedeuten die einzelnen abgelehnten medizinischen Maßnahmen?
(Beispiel: Die generelle Anordnung, ohne weitere Erklärung die Dialyse abzulehnen ist fehlerhaft.)

Eine rechtsgültige Patientenverfügung setzt Überprüfung voraus:
Bei der Regelung "Ich lehne die künstliche Beatmung ab."
ist die Problematik der Covid-19 Pandemie unbeachtet.
Denn die häufigste und bekannteste Auswirkung der Covid-19 Erkrankung ist die Schädigung der Lunge.

Natürlich empfinde ich es als unangenehm, mich mit der eigenen Endlichkeit auseinander zu setzen.

Diese unangenehme Empfindung tritt in den Hintergrund.
Denn mein Ziel ist es, geliebte Menschen (Angehörige, Freude) im Notfall zu entlasten.

Dieses Ziel erreiche ich mit der rechtsgültigen Patientenverfügung.
Indem ich die erforderliche, geeignete und gute Vorsorge treffe.

Betreuungsgericht?!

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts unterbleibt stets,
wenn sich behandelnder Arzt und bevollmächtigte Person
einig über meinen Willen sind, d.h.
ob ich die Maßnahme/Behandlung/Therapie dulde/gestatte/fordere oder
ob ich die Maßnahme/Behandlung/Therapie ablehne.

Die Genehmigung des Betreuungsgerichts ist stets erforderlich,
wenn sich behandelnder Arzt und bevollmächtigte Person
uneinig über meinen Willen sind oder
Zweifel an meinem Willen haben, d.h.
ob ich die Maßnahme/Behandlung/Therapie dulde/gestatte/fordere oder
ob ich die Maßnahme/Behandlung/Therapie ablehne.

Jetzt hat die bevollmächtigte Person eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen.
Denn die bevollmächtigte Person hat nach dieser Verfügung die Pflicht, dass der hier nieder gelegte Wille beachtet und durchgesetzt wird.

Wichtig für bevollmächtigte Person ist:
Stets ist die medizinische Indikation erforderlich.
Über diese Frage entscheidet nur der Arzt/die Ärztin.
Fehlt eine medizinische Indikation
zur Einleitung oder Weiterführung einer Maßnahme
ist es ausgeschlossen,
dass die Maßnahme eingeleitet bzw. (weiterhin) durchgeführt wird.

 
 
 
 
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