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Das Ermittlungsverfahren ist 
der bestmögliche Zeitpunkt für 
eine aussichtsreiche Verteidigung 

Seien Sie wachsam!

Sie kennen das Sprichwort 
"Reden ist Silber, Schweigen ist Gold."
Beachten Sie es!

Die Einleitung eines Strafverfahrens beginnt mit dem Ermittlungsverfahren. 

Es ist für Sie von ausschlaggebender Bedeutung, 
dass Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium 
- in dem die Weichen für das weitere Verfahren gestellt werden - 
Ihre Rechte kennen und Ihre Rechte wahrnehmen.

Das Ermittlungsverfahren ist das Verfahren, 
in dem die Verteidigung der einer Straftat beschuldigten Person 
- gegenüber der Polizei
- gegenüber der Staatsanwaltschaft
- gegenüber dem (Ermittlungs-)Gericht
stattfindet und 
Rechtsbehelfe in den Eilfällen
- Beschlagnahme
- Durchsuchung
- Festnahme/Verhaftung
ausgeschöpft werden.

Hinweise bei der Durchsuchung der Wohnung/Beschlagnahme
Im Falle einer Durchsuchung der Wohnung gilt generell:
- Ruhe bewahren und schweigen!
- Gespräche mit Anwesenden 
-- Familienanhgehörigen, Freunden, 
-- Polizeibeamten, Staatsanwaltschaft, weiteren Personen
über die Sache - den Vorwurf - unterlassen.

Es ist falsch, in die Durchsuchung einzuwilligen
(auch wenn der Durchsuchungsbeschluss übergeben wird).
Daher sollten Sie der Durchsuchung widersprechen.

Sie sollten
- der Beschlagnahme von Gegenständen, Unterlagen ausdrücklich widersprechen
- ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände, Unterlagen fordern
- während der Durchsuchung sofort anwaltliche Hilfe beanspruchen.

Wichtig bei telefonischer Kontaktaufnahme
mit der anwaltlichen Hilfe
(beispielsweise dem anwaltlichen Notdienst):

Bei Durchsuchung/Beschlagnahme

Bei Verhaftung

1. Nennen Sie nur Ihren Namen und Ihre Adresse

1. Nennen Sie nur Ihren Namen und Ihre Adresse

2. teilen Sie mit,
dass in diesem Augenblick
eine Durchsuchung/Beschlagnahme
bei Ihnen stattfindet.

2. teilen Sie mit,
dass Sie verhaftet werden/worden sind und


3. geben Sie die Adresse an,
zu der Sie gebracht werden/worden sind.

 
 
 
 
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Anruf