Pflegegrad zu niedrig, MDK-Gutachten fehlerhaft - Widerspruch durchsetzen
Pflegegrade 1-5 - Voraussetzungen & Leistungen
Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung (6 Module) werden bewertet.
MD-Begutachtung - Vorbereitung & Ablauf
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) dauert ca. 45 bis 90 Minuten.
Die Voraussetzungen (6 Module) sind in § 14 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) genannt.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
Widerspruch gegen Bescheid
Erfahrungsgemäß werden Widersprüche im Widerspruchsverfahren - dieses ist ein förmliches Verwaltungsverfahren - durch Widerspruchsbescheid häufig als unbegründet zurückgewiesen.
In dieser oft falschen Vorgehensweise liegt eine Missachtung der Rechte der Widerspruchsführer und Anspruchsteller.
Erst im gerichtlichen Verfahren (der Klage vor dem Sozialgericht) kann diese etwaige Missachtung der Rechte durch anwaltliche Hilfe dem Gericht dargelegt werden.
Höherstufung bei Verschlechterung des Gesundheitszustands
Die Anhebung (Höherstufung) des Pflegegrades erfolgt, wenn der aktuelle Grad der Pflegebedürftigkeit jetzt unzureichend ist, den Bedarf der betroffenen Person zu decken.
Das ist der Fall bei erheblichem schlimmer werdenden, also zunehmenden Einschränkungen/Schwierigkeiten, beispielsweise
- bei alltäglichen Aktivitäten (An- und Auskleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme)
- bestehender Erkrankungen
- Veränderungen im Verhalten (fortschreitende Vergesslichkeit/Desorientierung)
- neuen gesundheitliche Einschränkungen.
Kombinationsleistungen (Pflegegeld + Pflegedienst)
Diese Leistungen ermöglichen ab Pflegegrad 2 die gleichzeitige Nutzung von Pflegegeld (für private Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (über ambulante Pflegedienste).
Beide Leistungen machen zusammen maximal 100% des Gesamtanspruchs aus.
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
beispielsweise Begutachtung und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Grad der Pflegebedürftigkeit
- Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Ärger mit dem Medizinischen Dienst (bis 30.06.2021 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK))?
Der Medizinischen Dienst ist der medizinische und pflegefachliche Begutachtungs- und Beratungsdienst für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen.
Der Medizinische Dienst ermittelt den Pflegegrad.
Ärger meiden!
Ich helfe Ihnen vor der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst das richtige Gefühl dafür zu bekommen, wie Sie in der Situation der Begutachtung besser handeln und wie Sie auf die Fragen antworten, die Ihnen gestellt werden.
Ihre Antworten haben stets den Tatsachen zu entsprechen (!) und es ist wichtig, dass Sie Ihre Restleistungsfähigkeit (was sie noch selbstständig können und in welchen Bereichen Sie auf Hilfe angewiesen sind) richtig darstellen.
Insbesondere hierbei kommt es durch unbedachte Darstellungen zu falschen Rückschlüsse auf die Restleistungsfähigkeit. Und damit steigt die Gefahr, dass der Antrag abgelehnt wird. Und auch nach der Begutachtung - die beispielsweise ergibt, dass der Pflegegrad ausscheidet/die Höherstufung des Pflegegrades abgelehnt wird - unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung der Rechte
Außergerichtlich: Widerspruchsverfahren | Gerichtlich: |
- Erhebung des Widerspruchs | - Erhebung der Klage |
- Begründung des Widerspruchs | - Begründung der Klage |
Erfahrungsgemäß werden Widersprüche im Widerspruchsverfahren - dieses ist ein förmliches Verwaltungsverfahren - durch Widerspruchsbescheid häufig als unbegründet zurückgewiesen.
In dieser oft falschen Vorgehensweise liegt eine Missachtung der Rechte der Widerspruchsführer und Anspruchsteller.
Erst im gerichtlichen Verfahren (der Klage vor dem Sozialgericht) kann diese etwaige Missachtung der Rechte durch anwaltliche Hilfe dem Gericht dargelegt werden.
Leistungen durchsetzen:
Kanzlei
+49 3764 171008
Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht