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Wunschgemäß – Vorsorgeverfügungen nach Ihren individuellen Vorstellungen
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Was bedeutet "wunschgemäß"?
Wunschgemäß bedeutet:
→ IHRE Wünsche stehen im Mittelpunkt
→ NICHT Standardformulare
→ NICHT "one size fits all"
Jeder Mensch ist anders:
→ Andere Werte
→ Andere Familie
→ Andere Lebensgeschichte
→ Andere Vorstellungen von Würde & Selbstbestimmung
Ihre Vorsorgeverfügungen sollten das widerspiegeln.
Warum Standardformulare oft nicht passen
Beispiel Patientenverfügung:
Standardformular: "Ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab."
ABER: Was bedeutet das konkret?
→ Auch bei guter Heilungschance?
→ Auch künstliche Ernährung?
→ Auch Antibiotika?
→ In ALLEN Situationen?
Zu allgemein = Ärzte/Angehörige unsicher = Ihre Wünsche werden nicht umgesetzt.
So arbeite ich: Wunschgemäß & individuell
Schritt 1: Ausführliches Gespräch
→ Ich höre zu: Was ist Ihnen wichtig?
→ Ihre Werte, Überzeugungen, Ängste
→ Ihre familiäre Situation
→ Ihre gesundheitliche Vorgeschichte
Schritt 2: Konkrete Szenarien besprechen
→ Was, wenn unheilbar krank?
→ Was, wenn dement?
→ Was, wenn Wachkoma?
→ Was, wenn alter, aber bei klarem Verstand?
Schritt 3: Individuelle Formulierung
→ Ich formuliere IHRE Wünsche rechtssicher
→ Konkret, nicht abstrakt
→ Verständlich für Ärzte & Angehörige
Beispiele wunschgemäßer Regelungen
Beispiel 1: Gläubige Patientin
"Als praktizierende Katholikin möchte ich im Falle unheilbarer Krankheit Sterbebegleitung durch einen Priester. Palliativmedizin ist erwünscht, lebensverlängernde Maßnahmen lehne ich ab."
Beispiel 2: Naturverbundener Patient
"Ich möchte zu Hause sterben, umgeben von meiner Familie. Hospiz nur als letzte Alternative.
Keine Krankenhauseinweisung im Sterbeprozess."
Beispiel 3: Medizinaffiner Patient
"Ich wünsche alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen, auch experimentelle Therapien, solange realistische Heilungschance besteht. Erst bei Aussichtslosigkeit: Palliativmedizin."
Auch Vorsorgevollmacht wunschgemäß
Nicht nur WER, sondern auch WIE:
"Meine Tochter soll Bevollmächtigte sein. Bei Entscheidungen über Pflegeheim soll sie meinen Sohn anhören. Bestimmte Einrichtung XY kommt nicht in Frage."
Oder:
"Mein Lebenspartner soll bevollmächtigt sein. Meine Geschwister haben KEIN Mitspracherecht."
Wunschgemäß heißt auch: Änderbar
Ihre Wünsche können sich ändern:
→ Nach Diagnose einer Krankheit
→ Nach Tod eines Angehörigen
→ Nach neuer Lebenssituation
Meine Empfehlung: Alle 2-3 Jahre überprüfen. Ich unterstütze Sie bei Aktualisierungen.
Der Unterschied: Individuell vs. Standard
Standard-Formular | Wunschgemäße Beratung |
Allgemeine Floskeln | Konkrete Szenarien |
Passt für niemanden richtig | Passt exakt zu Ihnen |
Ärzte unsicher | Ärzte wissen, was zu tun ist |
0 € | 300-600 € (einmalig) |
Risiko: Unwirksam | Rechtssicher |