Strafverteidiger Meerane - Fachanwältin für Strafrecht
Schweigen + Anwalt = Ihre Rechte nutzen (§ 136 StPO)
Ich begleite Sie.
In Meerane, Zwickau und ganz Sachsen.
Festnahme • Haft • Durchsuchung:
Beratung im Einzelfall
Mobil +49 171 7326880
Hinweis:
Ich bin Fachanwältin für Strafrecht und u.a. Mitglied der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt. e.V.
Die Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. hat einen Notruf 24/7 eingerichtet.
Dieser ist für den Bereich Chemnitz mobil erreichbar unter: +49 172 7923427
Anwaltsnotdienst in Strafsachen
Die Strafverteidigervereinigung betreibt mehrere Anwaltsnotdienste in Strafsachen, so in Dresden, Chemnitz und Halle/Saale. Dieser Notdienst soll dazu dienen, dem Betroffenen in Situationen beizustehen, in denen anwaltlicher Rat dringend erforderlich (bei Verhaftungen, Durchsuchungen etc.), aber aufgrund des Zeitpunktes (z.B. nachts oder an Wochenenden) schwer zu erhalten ist.
Wenn Sie sofortigen anwaltlichen Rat wünschen, verständigen Sie bitte den Anwaltsnotdienst in Strafsachen – täglich 24 Stunden, auch an Wochenenden und Feiertagen!
Dresden: 0172 / 795 55 59
Chemnitz: 0172 / 792 34 27
Halle/Saale: 0172 / 3 78 70 08
Ostsachsen: 0174 / 781 96 61
Quelle: https://www.strafverteidiger-sachsen.de/anwaltsnotdienst/
abgerufen 2026-02-08 um 17.01.42
Festnahme • Verhaftung • Unterbringung • Polizei vor der Tür • Durchsuchung (Wohnung, Praxis, Geschäftsraum) • Beschlagnahme
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch. Schweigen Sie!
Nemo tenetur se ipsum accusare
Dieser Satz bedeutet wörtlich "niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen".
Der nemo-tenetur-Grundsatz bildet die verfassungsrechtliche Grundlage des Schweigerechts in Deutschland und ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG (Grundgesetz) sowie § 136 Abs. 1 S. 2 StPO (Strafprozessordnung). https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__136.html
Ihre Rechte | Ihre Pflichten (Identitätsfeststellung) |
Schweigen | Nur Personalien:
|
SOFORT Verteidiger anrufen! JEDERZEIT! |
Weshalb anwaltliche Hilfe entscheidend ist
Sie befinden sich in einer Ausnahmesituation.
In Ausnahmesituationen neigt der Mensch zu spontanen Äußerungen, Reaktionen und
letztlich ungewollten Handlungen.
Deshalb zählt in Strafverfahren jede Minute:
Anwalt ab erster Minute.
Einzugsgebiet
Primär: Meerane, Crimmitschau, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Zwickau, Landkreis Zwickau, Chemnitz, Landkreis Chemnitz
Erweitert: Gera, Landkreis Greiz, Leipzig, Landkreis Leipzig
Ermittlungsverfahren
Verteidigung ab der ersten Minute bei Festnahme & Durchsuchung
Vorladung • Festnahme • Verhaftung • Unterbringung • Polizei vor der Tür • Durchsuchung (Wohnung, Praxis, Geschäftsraum) • Beschlagnahme u.a. sind Bestandteile des Ermittlungsverfahrens.
In diesem Stadium gelten Sie als beschuldigte Person (Beschuldigte(r)).
Sofern Sie inhaftiert worden sind, besteht die Möglichkeit der Haftprüfung oder der Haftbeschwerde.
Aussage vorbereiten:
Kanzlei
+49 3764 171008
Hauptverfahren - Verteidigung im Prozess
Anklage erhalten, Gerichtstermin, Strafe droht
Mit der Zulassung der von der Staatsanwaltschaft abgefassten Anklage durch das Gericht beginnt das Hauptverfahren.
Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Angeklagter, § 157 StPO.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__157.html
Rechtsmittelverfahren: Berufung & Revision
Zweite Chance bei Fehlurteilen
Sofern die Hauptverhandlung mit einem Urteil abschließt
besteht die Möglichkeit, dass
- der Angeklagte
- die Staatsanwaltschaft
- die Nebenklage
gegen das Urteil Rechtsmittel (Berufung oder (Sprung)Revision) einlegt.
Die Wahl des Rechtsmittels ist von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig.
Verteidigung vor Gericht:
Kanzlei
+49 3764 171008
Untersuchungshaft: Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 01.11.2023
Aufhebung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität
Ich habe am 01.11.2023 vorab per Telefax die - endlich positive (!) - Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Seiten 1 bis 5) zur Aufhebung des Haftbefehls wegen Fluchtgefahr und Schwerkriminalität gegen den schwer erkrankten, palliativ zu behandelnden, Beschuldigten erhalten.
Rechtsprechung auf Fall anwenden:
Kanzlei
+49 3764 171008
Verantwortliche Rechtsanwältin:
Anja Bornemann-Pietsch, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht
