Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten. Stetig. Nachgewiesen.
Trotz der nachgewiesenen überdurchschnittlichen Qualifikation auf dem Gebiet des Medizinrechts besteht die Pflicht, in diesem Fachgebiet jährlich u.a. regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.
Der Umfang dieser Fortbildungen beträgt jährlich 15 Nettozeitstunden und ist der Rechtsanwaltskammer gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisen.
Trotz der nachgewiesenen überdurchschnittlichen Qualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts besteht die Pflicht, in diesem Fachgebiet jährlich u.a. regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.
Der Umfang dieser Fortbildungen beträgt jährlich 15 Nettozeitstunden und ist der Rechtsanwaltskammer gemäß § 15 Fachanwaltsordnung (FAO) nachzuweisen.